Sicherheitsbeauftragter
nach § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1
§ Gesetzliches:
Das Sozialgesetzbuches VII und die DGUV
Vorschrift 1 bestimmt, dass Unternehmen mit regelmäßig mehr
als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellen
müssen.
Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt den Unternehmer und
Mitarbeiter in Fragen der Arbeitssicherheit und Prävention.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Personen aus allen
Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von
Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.
Inhalt
1. Tag - Allgemeiner Teil:
Arbeitsunfälle
und ihre Folgen
Stellung
und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten
Rechte
und Pflichten der Beschäftigten
Gesetze,
Verordnungen und Vorschriften
Arbeitsschutzbehörden
und Berufsgenossenschaften (BG)
Arbeits-
und Gesundheitsschutz im Betrieb
Gefährdungen
am Arbeitsplatz
Grundlagen
der Arbeitssicherheit
Arbeitsmedizinische
Vorsorge
2. Tag - Spezieller Teil:
Persönliche
Schutzausrüstungen
Arbeiten
mit Absturzgefahr
Gefährdungen
und Schutzmaßnahmen
Gefährliche
Arbeitsstoffe (Sicherheitsdatenblatt, Betriebsanweisung)
Brand-
und Explosionsgefahr
Elektrische
Betriebsmittel gem. DGUV Vorschrift 3
Innerbetrieblicher
Transport und Verkehr (u. a. Gabelstapler)
Flucht-
und Rettungswege, Sicherheitsbeleuchtung
Büro-
und Bildschirmarbeitsplätze
Besondere
Zielgruppenthemen z. B. Kindergarten
Abschluss
Anerkanntes Zertifikat
Preis
345,00 inkl. MwSt.
Termine 2018