Ausbildung zu Brandschutzbeauftragten
§ Gesetzliches:
gemäß DGUV 205-003 und den Vorgaben der vfdb-Richtlinie
12-09/01:2009-03
Ihr Nutzen:
Neben der Verpflichtung des Arbeitgebers aus dem
Arbeitsschutzgesetz, der berufsgenossen-schaftlichen und
baubehördlichen Vorgaben ist die Bestellung eines
betrieblichen Brandschutz-beauftragten wichtig und
unverzichtbar. In unserer Ausbildung werden Ihnen alle für
die Bestellung als Brandschutzbeauftragter erforderlichen
Kenntnisse vermittelt.
Die Ausbildung entspricht den Empfehlungen der
Unfallversicherungsträger gemäß DGUV-Information 205-003 sowie den Vorgaben der vfdb-Richtlinie 12-09/01:2009-03. Nach erfolgreichem Besuch
des Lehrganges sind Sie in der Lage, die vielfältigen
Tätigkeiten eines Brandschutzbeauftragten in Ihrem Betrieb
auszuführen.
Voraussetzungen:
abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertig anerkannter Bildungsstand
Inhalte:
Rechtliche
Grundlagen
Brandlehre
Brand-/Explosionsgefahren
Bauliche
Brandschutzanforderungen
Anlagentechnischer
Brandschutz
Geräte
zur Brandbekämpfung
Organisatorischer
Brandschutz
Zusammenarbeit
mit Behörden, Feuerwehr und
Versicherern
Brandschutzmanagement
Fallbeispiele
Praktische
Löschübung
Schriftliche
und mündliche Abschlussprüfung
Abschluss: Zertifikat nach bestandener Prüfung
Kosten:
für die Ausbildung: siehe bei der
Auswahl des Termins
für die Fortbildung: siehe bei der Auswahl des
Termins
AUSBILDUNG zu Brandschutzbeauftragten
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Termine für die FORTBILDUNG von Brandschutzbeauftragten
Siehe obige Termintabelle - Fortbildungen sind gelb unterlegt.
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Leitung der Ausbildung: Steffen Wicht
Fachkraft für Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz