Unsere Schulungen und Dienstleistungen
für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder

Neuer innovativer napaso Erste-Hilfe-Kurs – Das aktive Konzept
(ab 01.12.2022)

Zielgruppe: Ersthelfende in Kitas und Grundschulen

In unserem napaso Erste-Hilfe-Kurs PLUS erwartet Sie über den geforderten Mindeststandard hinaus folgende ...

Mehrwertleistungen*:
mehr Trainingsmaterialien (z. B. Übungsphantome für realistische Unfalldarstellung,
     Trainingsgeräte für den Erstickungsnotfall, Fastjekt Trainer, Eye Wash Station)
zusätzliche Hygienekonzepte (z. B. für jeden Teilnehmenden: TwinSkin®)
zusätzliche Visualisierungsmedien
zusätzliche Handouts für jeden Teilnehmenden
Überwachung der Kursqualität durch Pädagogen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Barpreis: 55,00 Euro je Person
*Bei Abrechnung über einen Unfallversicherungsträger werden dem Betrieb für die Mehrwertleistungen ein Aufpreis von 19,00 Euro je Person in Rechnung gestellt.
Mehrwertleistungen sind nicht abwählbar. Barzahlung möglich.

Wichtige Information für alle betrieblichen Ersthelfer*innen:
Ihre Unfallversicherungsträger übernehmen nur einen Teil der napaso Erste-Hilfe-Kurs PLUS Gebühren, die nicht die zusätzlichen Gebühren von 19,00 EUR für die Mehrwertleistungen beinhalten.
Voraussetzung für die anteilige Abrechnung über Ihren Unfallversicherungsträger ist, dass Sie die Abrechnungsmodalitäten vollständig zum Seminar mitbringen!
Ihre zuständige Unfallversicherung berät Sie gern.


Zu den Terminen und Anmeldungen:

  •  
  • Erste Hilfe Schulungen PLUS in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
    mit Mehrwertleistungen

    (nur für Teilnehmende aus Kindergärten und Grundschulen)

Alternativ dazu können Sie Ihren Kurs auch hier buchen:

  • Erste Hilfe Kurse PLUS mit Mehrwertleistungen
    (für alle Interessierten, z. B. betriebliche Ersthelfende, alle Führerscheinbewerber und alternativ auch für Teilnehmende aus Kitas und Grundschulen)
  •  
  • Erste Hilfe Fortbildung PLUS mit Mehrwertleistungen
    (nur für betriebliche Ersthelfende und Teilnehmende aus Kitas und Grundschulen)

 

 

INFO: Abrechnungsvorgaben für Kindergärten

Sind Sie ein Kindergarten mit freiem Träger (z. B. e.V., gGmbH, EKT) und möchten die Gebühren
für die Erste Hilfe Schulung über Ihre Berufsgenossenschaft abrechnen lassen?

Es gibt 2 mögliche Berufsgenossenschaften (freie Träger z. B. e.V., gGmbH, EKT)
und 2 mögliche Unfallkassen für Berlin | Brandenburg (teilweise für alle KITAs):


BERUFSGENOSSENSCHAFTEN

VBG
Sie müssen nur das Abrechnungsformular ( BG-Formular) ausgefüllt im Original mitbringen. Sie können zwischen 3 Kurskategorien wählen: für alle Ihre Mitarbeiter – ausgenommen für AZUBIs, MiniJobber, Praktikanten.

BGW
Sie können über die BGW nur Hauswirtschaftskräfte, Hauswarte etc. „abrechnen“.
Diese dürfen wiederum nur eine Erste Hilfe Aus- oder Fortbildung besuchen. Über die Website www.bgw-online.de müssen Sie das Online-Verfahren für die Kostenzusage beantragen.
Bitte halten Sie die 10-stellige Mitgliedsnummer der BGW (Anm.: jene mit den Buchstaben) bereit.

Für Ihre Erzieher(innen) müssen Sie die Gutscheine der Unfallkasse Berlin oder eine Kostenübernahmebestätigung der Unfallkasse Brandenburg anfordern.
Nähere Infos siehe Unfallkasse Berlin oder Unfallkasse Brandenburg.

(Infos seitens der BGW – Stand September 2021 – ohne Gewähr)

 

UNFALLKASSEN

Unfallkasse Berlin
Alle staatlichen KITAs beantragen für Ihre Erzieherinnen, Erzieher und Hauswirtschaftskräfte über folgenden Kontakt die Gutscheine für das Jahr, in dem die Erste Hilfe Schulung stattfindet, die freien Träger nur für Ihre Erzieher und Erzieherinnen:

Kontakt
Tel.: 030 7624-1372
E-Mail: Nachricht senden - hier klicken

Unfallkasse Brandenburg
Bitte beantragen Sie die Kostenübernahme Bestätigung.
Zum Seminar müssen Sie eine Kopie der Kostenübernahmebestätigung + das ausgefüllte Abrechnungsformular mitbringen. Nur Beides ermöglicht uns die Abrechnung über die UK-Brandenburg

(– Stand September 2021 – ohne Gewähr)

 

BITTE BEACHTEN SIE:
Das müssen Sie am Seminartag vor Ort vorlegen!

Bitte legen Sie uns die Unterlagen am Seminartag unaufgefordert vor.
Bitte beachten Sie Ihre Mitwirkungspflicht. Sollten die Unterlagen nicht am Seminartag vollständig im Original vorliegen, müssen wir Ihnen die Gebühren in Rechnung stellen.
Ebenfalls müssen wir Ihnen abgelehnte Abrechnungsunterlagen in Rechnung stellen.

Seminare für Brandschutzhelfende


Brandschutz ist ein weiterer Baustein zur Sicherheit von Kindern und Mitarbeitende.
Einen Brand zu verhüten, Konzepte und Lösungen zur Evakuierung und der Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen sind Vorgaben aus den aktuellen Verordnungen und Gesetzen,
die in jeder Kita zu erfüllen sind.

Welche Brandschutzvorgaben müssen erfüllt werden?

  1. Brandschutzhelfende müssen in jeder Kita anwesend sein. Brandschutzhelfende unterstützen bei Fragen zum vorbeugenden Brandschutz und im Brand- und Evakuierungsfall. Mindestens 5 % der anwesenden Mitarbeitende müssen als „Brandschutzhelfende“ ausgebildet sein.
  2. Feuerlöscheinrichtungen an einer Brandsimulationsanlage üben.
  3. Brandschutzhelfende müssen in die betrieblichen Gegebenheiten eingewiesen werden.

Ein Beispiel:
Eine Kita mit 15 Erzieherinnen, 1 Hauswart, gesamt 16 Personen
mind. 1 Brandschutzhelfer muss immer anwesend sein
mind. 8 Personen Teilnahme an Feuerlöschtraining

Hinweis: Urlaub, Krankheit oder Schichtbetrieb mit kalkulieren.


Seminare:

Ihre Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Nadine Wicht und Steffen Wicht

T: 030 55 10 65 16
E-Mail: Nachricht senden - hier klicken.

Arbeitssicherheit in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen


In Kindertagesstätten ...

kümmern sich liebevoll die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich um Erziehung und vorschulische Bildung, Betreuung und Wohlbefinden der Kinder.

Doch wie steht es um das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – um deren physische und psychische Gesundheit? Das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitssicherheitsgesetz fordert die Beratung und Unterstützung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Durch einen aktiven Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Kita können Arbeitsausfälle verringert werden und Stammpersonal langfristig im Team gehalten werden.

Wieviel Zeit muss für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit eingeplant werden?
Die genaue Berechnung der Betreuungsleistung ist gesetzlich geregelt und wird unter anderem an der Zahl Voll- und Teilzeitstellen berechnet.

Ihre persönliche sicherheitstechnische Betreuung für Kindergärten nach DGUV Vorschrift 2:

Arbeitssicherheitsbegehungen
Unterstützung bei der Erstellung / Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung
Regelmäßige arbeitsplatzbezogene Unterweisungen
Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentationen
Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten
Und viele weitere Tätigkeiten nach der DGUV Vorschrift 2

Nutzen Sie unsere Leistungen und sparen Sie Zeit durch unsere Rundum-Sorglos-Leistungen aus einer Hand.

Ihre Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Nadine Wicht und Steffen Wicht

T: 030 55 10 65 16
E-Mail: Nachricht senden - hier klicken.

Sicherheitsprüfung von Spielplätzen für alle Bildungseinrichtungen für Kinder


Betreiber von Spielplätzen ...


sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für den betriebssicheren Zustand ihrer Anlagen verantwortlich. Zur Sicherstellung des gefahrlosen Spielbetriebes gehört auch die regelmäßige Überprüfung der Spielgeräte und der Gesamtanlage.
Anzahl und Häufigkeit sind in der DIN EN 1176 - Teil 7 geregelt.

Unser Leistungsspektrum

jährliche Hauptinspektion
operative Spielplatzprüfungen (alle 1-3 Monate)
Schulung von Mitarbeitern zur Visuelle Routine–Inspektionen
Erstabnahmeinspektionen für Spielgeräte und Spielplätze

Die Inspektionen müssen durch Sachverständige erfolgen.
Die Durchführung der Spielplatzprüfung ist schriftlich zu dokumentieren.
Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht.

Ihr Ansprechpartner

Steffen Wicht
- Zertifizierter gelisteter Sachverständiger -
- Fachkraft für Arbeitssicherheit -

T: 030 55 10 65 16
E-Mail: Nachricht senden - hier klicken.

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