Sicherheitsbeauftragte
nach § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1


§ Gesetzliches:

Das Sozialgesetzbuches VII und die DGUV Vorschrift 1 bestimmt, dass Unternehmen mit
regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellen müssen.
Diese Sicherheitsbeauftragten unterstützten aktiv die Unternehmer und die Beschäftigten
in Fragen der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz.

Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.

Inhalt
Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
Rechtsgrundlagen
Ziele, Rolle und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten
Sozial- und Methodenkompetenz der Prävention
Fachkompetenz Arbeitsschutz
Unterstützung der Sicherheitsbeauftragten


Wie viele Sicherheitsbeauftragte benötigt ein Betrieb?

Kriterien für die Anzahl von Sicherheitsbeauftragten sind:
im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren
räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
Anzahl der Versicherten im Betrieb

Abschluss
Anerkanntes Zertifikat


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Preis
siehe bei den Terminen

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